Hinweis zur BEG-Reform ab Juli 2026
Am 08.07.2026 wurde kurzfristig mitgeteilt, dass es Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, geben wird. Im Zuge der angekündigten Umstellung wurden die Antragsportale von BAFA und KfW geschlossen beziehungsweise technisch umgestellt, sodass seitdem keine neuen Anträge für betroffene BEG-Förderprogramme möglich waren.
Dadurch konnten kurzfristig keine neuen Anträge mehr gestellt werden, sofern die dafür erforderlichen Unterlagen und technischen Vorbereitungen nicht bereits vorher vollständig erstellt waren.
Grundsätzlich werden energetische Sanierungen und Heizungsmaßnahmen weiterhin gefördert. Die Förderung wird jedoch ab dem 21.07.2026 unter angepassten Förderbedingungen fortgeführt.
Nach aktuellem Stand sollen die Portale von BAFA und KfW am 21.07.2026 wieder geöffnet werden. Ab diesem Zeitpunkt soll eine Antragstellung nach den neuen Förderbedingungen wieder möglich sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sind nach aktuellem Stand keine neuen Anträge möglich.
Wir können die neuen Förderbedingungen derzeit noch nicht abschließend bewerten und müssen die offiziellen Veröffentlichungen abwarten. Da die finalen Regelungen noch nicht vollständig veröffentlicht sind, bitten wir Sie, die offiziellen Informationen bis zum 21.07.2026 abzuwarten.
Bereits beantragte und eingereichte Förderanträge werden nach unserem aktuellen Kenntnisstand zu den beantragten Konditionen fortgeführt. Bestehende Förderzusagen bleiben ebenfalls bestehen.
Sobald die neuen Regelungen offiziell schriftlich vorliegen, werden wir unsere Webseite entsprechend überarbeiten.
Aktuelle Informationen zur BEG-Förderung finden Sie auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums unter folgendem Link:

Sanierungsfahrplan (iSFP) für Hannover und Umgebung
Ein- oder Zweifamilienhaus
• BAFA Förderung: bis zu 650 Euro
Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten
• BAFA Förderung: bis zu 850 Euro
Zusätzliche Förderung
• Für Wohneigentümergemeinschaften (WEG): 250 Euro bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohneigentümerversammlung
Erstellt durch BAFA-registrierte Energieeffizienz-Experten.
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Wir begleiten Sie vor Ort – von der Beratung bis zur BAFA-Förderung.
Geförderte Energieberatung, klarer Maßnahmenplan & Zuschuss für spätere Einzelmaßnahmen mit iSFP-Bonus

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein staatlich geförderter Beratungsbericht für Wohngebäude. Er zeigt den energetischen Istzustand und empfiehlt sinnvolle Sanierungsschritte, in Etappen mittels Einzelmaßnahmen oder als Gesamtsanierung zu einem Effizienzhaus. Der iSFP ist Grundlage, um passende Förderprogramme (BAFA / KfW-Produkte) gezielt zu nutzen.
Lassen Sie sich jetzt individuell beraten, direkt bei Ihnen vor Ort in Hannover oder online.
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Ihre Vorteile mit dem iSFP in Hannover
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet Hausbesitzern in Hannover und der Region zahlreiche Vorteile, sowohl finanziell als auch strategisch. Der iSFP zeigt Ihnen Schritt für Schritt auf, wie Sie Ihr Gebäude energieeffizient modernisieren können, ganz auf Ihre Immobilie und Ihre Lebenssituation abgestimmt.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- BAFA-Zuschuss von 50 % des Beratungshonorars, maximal 650 beziehungsweise 850 Euro
- Übersicht über technisch und wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen
- Darstellung einer sinnvollen Reihenfolge und möglicher Maßnahmenkombinationen
- Langfristige Planungssicherheit für die schrittweise Sanierung
- Möglichkeiten zur Senkung des Energieverbrauchs und der Energiekosten
- Verbesserung des Wohnkomforts und des energetischen Gebäudezustands
- Berücksichtigung aktueller Fördermöglichkeiten
- Mögliche höhere Förderhöchstgrenzen und zusätzlicher iSFP-Bonus bei späteren Einzelmaßnahmen
- Unabhängige Beratung durch zugelassene Energieeffizienz-Experten aus Hannover
Fördervorteile bei späteren Einzelmaßnahmen
Wird eine im iSFP enthaltene Maßnahme innerhalb von 15 Jahren umgesetzt, gelten bei bestimmten Einzelmaßnahmen erhöhte Förderhöchstgrenzen.
Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 % wird nach der neuen BEG jedoch nur auf den Kostenanteil gewährt, der die reguläre Förderhöchstgrenze ohne iSFP überschreitet. Voraussetzung ist grundsätzlich ein förderfähiges Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro brutto. Der iSFP muss bereits bei der Antragstellung vorliegen.
Beispiel für ein Einfamilienhaus
- Ohne iSFP sind bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten möglich.
- Mit iSFP erhöht sich die Höchstgrenze auf bis zu 60.000 Euro.
- Die ersten 30.000 Euro werden mit 15 % bezuschusst.
- Der zusätzliche Kostenanteil von mehr als 30.000 Euro bis 60.000 Euro wird mit 20 % bezuschusst.
Bei Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten gelten gestaffelte Förderhöchstgrenzen.
Der iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch sowie nicht für die separat geförderte Fachplanung und Baubegleitung.
Wie bekomme ich den individuellen Sanierungsfahrplan?
1. Erstberatung und Gebäudeaufnahme
Bei einem persönlichen Termin vor Ort nehmen wir Ihr Wohngebäude detailliert auf. Dabei betrachten wir unter anderem die Gebäudehülle, Fenster, Türen, Dach, Keller, Heizungsanlage und Warmwasserbereitung.
Auf dieser Grundlage entwickeln wir einen individuellen Sanierungsfahrplan, der auf das Gebäude, Ihre persönlichen Ziele und die geplante zeitliche Umsetzung abgestimmt ist.
2. Energetische Bilanzierung und Erstellung
Anschließend erstellen wir die energetische Bilanzierung des Gebäudes und entwickeln aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte.
Der Sanierungsfahrplan enthält unter anderem:
- den energetischen Istzustand des Gebäudes
- sinnvoll aufeinander abgestimmte Maßnahmenpakete
- geschätzte Investitionskosten
- mögliche Energie- und Kosteneinsparungen
- Hinweise zu verfügbaren Förderprogrammen
3. Persönliche Erläuterung
Nach Fertigstellung vereinbaren wir einen Termin zur ausführlichen Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans.
Dabei besprechen wir die Ergebnisse, die vorgeschlagenen Maßnahmenpakete, eine sinnvolle Reihenfolge der Sanierung und die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Fördermöglichkeiten von BAFA, KfW und regionalen Förderstellen.
4. Abschluss der BAFA-Förderung
Nach Abschluss der Beratung erstellen und übermitteln wir die erforderlichen Unterlagen für den Verwendungsnachweis an das BAFA.
Nach positiver Prüfung zahlt das BAFA den bewilligten Zuschuss auf das vom Antragsteller angegebene Bankkonto aus.
Kostenlose Ersteinschätzung – Sie zahlen erst nach Auftragsbestätigung.
Ob Fragen oder Terminwunsch – rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie das Kontaktformular rechts. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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