Hinweis zur BEG-Reform ab Juli 2026
Am 08.07.2026 wurde kurzfristig mitgeteilt, dass es Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, geben wird. Im Zuge der angekündigten Umstellung wurden die Antragsportale von BAFA und KfW geschlossen beziehungsweise technisch umgestellt, sodass seitdem keine neuen Anträge für betroffene BEG-Förderprogramme möglich waren.
Dadurch konnten kurzfristig keine neuen Anträge mehr gestellt werden, sofern die dafür erforderlichen Unterlagen und technischen Vorbereitungen nicht bereits vorher vollständig erstellt waren.
Grundsätzlich werden energetische Sanierungen und Heizungsmaßnahmen weiterhin gefördert. Die Förderung wird jedoch ab dem 21.07.2026 unter angepassten Förderbedingungen fortgeführt.
Nach aktuellem Stand sollen die Portale von BAFA und KfW am 21.07.2026 wieder geöffnet werden. Ab diesem Zeitpunkt soll eine Antragstellung nach den neuen Förderbedingungen wieder möglich sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sind nach aktuellem Stand keine neuen Anträge möglich.
Wir können die neuen Förderbedingungen derzeit noch nicht abschließend bewerten und müssen die offiziellen Veröffentlichungen abwarten. Da die finalen Regelungen noch nicht vollständig veröffentlicht sind, bitten wir Sie, die offiziellen Informationen bis zum 21.07.2026 abzuwarten.
Bereits beantragte und eingereichte Förderanträge werden nach unserem aktuellen Kenntnisstand zu den beantragten Konditionen fortgeführt. Bestehende Förderzusagen bleiben ebenfalls bestehen.
Sobald die neuen Regelungen offiziell schriftlich vorliegen, werden wir unsere Webseite entsprechend überarbeiten.
Aktuelle Informationen zur BEG-Förderung finden Sie auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums unter folgendem Link:

KfW 261 – Ihr Weg zum Effizienzhaus Stand 20.07.2026
Mit einer Effizienzhaussanierung senken Sie langfristig den Energiebedarf Ihres Wohngebäudes und verbessern den Wohnkomfort. Über das KfW-Programm 261 können Sie einen zinsverbilligten Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit erhalten.
Abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe und möglichen Bonusklassen wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt. Dieser reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag.
Als zertifizierte Energieeffizienz-Experten begleiten wir Sie von der energetischen Planung über die KfW-Antragstellung bis zur abschließenden Nachweisführung.
Was ist ein Effizienzhaus?
Ein Effizienzhaus ist ein energetisch saniertes Wohngebäude, das festgelegte Anforderungen an den Primärenergiebedarf und die Qualität der Gebäudehülle erfüllt.
Je niedriger die Effizienzhaus-Zahl, desto höher ist die energetische Qualität des Gebäudes. Die tatsächliche Förderung richtet sich jedoch zusätzlich nach möglichen Bonusklassen.
Primärenergiebedarf
Der Primärenergiebedarf berücksichtigt neben dem Energiebedarf des Gebäudes auch die vorgelagerten Energieverluste für Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des eingesetzten Energieträgers.
Transmissionswärmeverlust
Der Transmissionswärmeverlust beschreibt die Wärmeverluste über die thermische Gebäudehülle, beispielsweise über Außenwände, Dachflächen, Fenster, Türen, Kellerdecken und Bodenflächen.
Für die Einstufung als Effizienzhaus werden der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust mit einem entsprechenden Referenzgebäude verglichen.
Förderfähige Effizienzhaus-Stufen
Gefördert werden folgende Effizienzhaus-Stufen:
- Effizienzhaus Denkmal EE oder NH
- Effizienzhaus 85 EE oder NH
- Effizienzhaus 70 EE oder NH
- Effizienzhaus 55 EE oder NH
- Effizienzhaus 40 EE oder NH
Bei jeder förderfähigen Effizienzhaus-Stufe müssen mindestens 65 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme, Wärmerückgewinnung oder einen geeigneten Wärmenetzanschluss gedeckt werden. Reine Effizienzhaus-Stufen ohne EE- oder NH-Klasse werden nicht mehr gefördert.
Kredithöhe und Tilgungszuschuss
Für die energetische Sanierung können bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit beantragt werden.
Der Tilgungszuschuss wird nicht ausgezahlt, sondern nach erfolgreichem Abschluss der Sanierung vom zurückzuzahlenden Kreditbetrag abgezogen.
Tilgungszuschüsse nach Effizienzhaus-Stufe

Für Effizienzhaus 85 EE und Effizienzhaus 70 EE kann weiterhin ein zinsverbilligter Förderkredit beantragt werden. Ein Tilgungszuschuss entsteht dort jedoch nur, wenn eine zusätzliche Bonusklasse erreicht wird.
Zusätzliche Bonusmöglichkeiten
NH-Klasse: zusätzlich 5 Prozentpunkte
Für das Erreichen der Nachhaltigkeits-Klasse erhöht sich der Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte.
Künftig wird die NH-Klasse grundsätzlich anhand der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus des Gebäudes und einer Lebenszyklusanalyse nachgewiesen. Bis die KfW die neuen Anforderungen veröffentlicht, gilt übergangsweise weiterhin die Nachhaltigkeitszertifizierung nach QNG-PLUS.
Für alle Wohneinheiten ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich.
WPB-Bonus: zusätzlich 10 Prozentpunkte
Für ein Worst Performing Building erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte, wenn das Gebäude auf folgende Stufen saniert wird:
- Effizienzhaus 70 EE
- Effizienzhaus 55 EE
- Effizienzhaus 40 EE
Der WPB-Bonus kann mit der NH-Klasse und dem Bonus für serielle Sanierung kombiniert werden.
Bonus für serielle Sanierung
Bei einer seriellen Sanierung werden vorgefertigte Fassaden- oder Dachelemente verwendet, wodurch sich der Arbeitsaufwand auf der Baustelle reduziert.
Der Bonus beträgt:
- 5 Prozentpunkte bei Effizienzhaus 70 EE
- 15 Prozentpunkte bei Effizienzhaus 55 EE
- 15 Prozentpunkte bei Effizienzhaus 40 EE
Auch dieser Bonus kann mit der NH-Klasse und dem WPB-Bonus kombiniert werden.
Was ist ein Worst Performing Building?
Ein Worst Performing Building, WPB, gehört aufgrund seines energetischen Zustands zu den energetisch schlechtesten Gebäuden in Deutschland.
Ob ein Gebäude als WPB eingestuft werden kann, richtet sich nach den jeweils geltenden KfW-Bedingungen und dem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen. Die Voraussetzungen werden vor der Antragstellung durch den Energieeffizienz-Experten geprüft.
Wichtige technische Voraussetzungen
Für eine Effizienzhaussanierung gelten unter anderem folgende Anforderungen:
- Mindestens 65 % erneuerbare Wärme, unvermeidbare Abwärme oder anrechenbare Wärmerückgewinnung
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B bei wassergeführten Heizungsanlagen
- Maximale Heizkreis-Vorlauftemperatur von 55 °C bei allen Effizienzhäusern außer Effizienzhaus Denkmal
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung bei Effizienzhaus 40 EE
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für alle Wohneinheiten bei der NH-Klasse
- Einhaltung der technischen Mindestanforderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik
Ab dem ersten Quartal 2027 sind die Kosten einer neu installierten Wärmepumpe nur förderfähig, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der Europäischen Union hat.
Fachplanung und Baubegleitung: 50 % Förderung
Die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird mit 50 % der förderfähigen Kosten unterstützt.
Maximale förderfähige Kosten
- Ein- und Zweifamilienhäuser: bis zu 10.000 Euro
- Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten: bis zu 4.000 Euro je Wohneinheit
- Insgesamt maximal 40.000 Euro je Vorhaben
Die Höchstgrenzen gelten jeweils für ein Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird.
Leistungen für die Lebenszyklusanalyse beziehungsweise die Übergangsregelung zur Nachhaltigkeitszertifizierung können zusätzlich und getrennt bis zu denselben Höchstgrenzen berücksichtigt werden.
Wie läuft die Beratung ab?
1. Bestandsaufnahme und Förderprüfung
Wir nehmen das Gebäude vor Ort auf und prüfen, welche Effizienzhaus-Stufe technisch und wirtschaftlich erreicht werden kann.
Ein iSFP ist für die KfW 261 keine Voraussetzung, kann jedoch sinnvoll sein, wenn die Sanierungskosten den maximalen Förderkredit überschreiten. Klar abgegrenzte Einzelmaßmaßnahmen, die nicht im KfW-261-Darlehen berücksichtigt werden, können gegebenenfalls zusätzlich nach den Bedingungen der BEG-EM gefördert werden. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen.
2. Effizienzhausplanung
Wir erstellen die energetische Bilanzierung und entwickeln ein aufeinander abgestimmtes Sanierungskonzept. Dabei werden unter anderem die Gebäudehülle, Wärmebrücken, Heizungsanlage, Warmwasserbereitung, Lüftung und der Einsatz erneuerbarer Energien betrachtet.
Zusätzlich legen wir fest, welche Maßnahmen und Kosten über das KfW-261-Darlehen berücksichtigt werden und welche klar abgegrenzten Maßnahmen gegebenenfalls separat über die BEG-Einzelmaßnahmen beantragt werden können.
3. Bestätigung zum Antrag
Vor der Förderbeantragung erstellen wir die Bestätigung zum Antrag, BzA, mit der zugehörigen Identifikationsnummer.
Der Förderkredit wird anschließend über einen Finanzierungspartner beziehungsweise die Hausbank beantragt. Sofern zusätzliche BEG-Einzelmaßnahmen vorgesehen sind, werden hierfür separate Förderanträge mit eigener Kostenabgrenzung und Nachweisführung gestellt.
4. Baubegleitung und Nachweisführung
Während der Umsetzung begleiten wir die energetisch relevanten Arbeiten, prüfen die Einhaltung der geplanten Anforderungen und dokumentieren die Ausführung.
Nach Fertigstellung erstellen wir für die Effizienzhaussanierung die Bestätigung nach Durchführung, BnD. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Tilgungszuschuss mit dem bestehenden KfW-Kredit verrechnet.
Separat beantragte BEG-Einzelmaßnahmen werden unabhängig davon nach den jeweils geltenden Anforderungen von BAFA oder KfW nachgewiesen.
Wichtig zur Antragstellung
Alle Förderanträge müssen entsprechend den jeweiligen Programmbedingungen vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Werden KfW 261 und BEG-Einzelmaßnahmen miteinander kombiniert, müssen die Maßnahmen, Verträge, Rechnungen und Kostenpositionen von Beginn an eindeutig den jeweiligen Förderanträgen zugeordnet werden.
Eine Maßnahme darf energetisch zur Erreichung der Effizienzhaus-Stufe beitragen, auch wenn ihre Kosten nicht über das KfW-261-Darlehen angesetzt werden. Entscheidend ist, dass dieselben förderfähigen Ausgaben nicht doppelt bei KfW und BAFA beantragt oder abgerechnet werden.
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