Förderung für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden – BAFA & KfW

Energie sparen, Komfort steigern, Zuschüsse sichern. Mit staatlicher Förderung für Einzelmaßnahmen modernisieren Sie Ihr Zuhause nachhaltig. Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Auszahlung der Fördermittel.

Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Gebäudehülle - 15 % Zuschuss

  • Dämmung von Außenwänden, Dach, Decken und Böden
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren und Toren

Anlagentechnik (außer Wärmeerzeuger) - 15 % Zuschuss

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Smart-Home-Systeme zur Effizienzsteigerung
  • Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Heizkörpertausch)

iSFP-Bonus  + 5 % Zuschuss

Förderfähige Kosten:

  • Bis zu 30.000 € pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen
  • Bis zu 60.000 € pro Wohneinheit mit iSFP-Bonus

 

Fachplanung und Baubegleitung - 50 % Zuschuss

Leistungsumfang:

  • Prüfung von Angeboten auf Förderfähigkeit
  • Antragstellung und Verwendungsnachweis
  • Begleitung der Sanierungsmaßnahme zur Richtlinieneinhaltung

Maximale förderfähige Kosten für Fachplanung und Baubegleitung:

  • Max. 5.000 € je Ein- & Zweifamilienhaus
  • Max. 2.000 € je Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern ab 3 WE (bis 20.000 €)

Wichtig: Die Baubegleitung wird immer gleichzeitig mit der Sanierungsmaßnahme beantragt.

 

Wichtig: Zuschüsse als Zuschuss – Auszahlung erst nach vollständiger Umsetzung und Zahlung. Antragstellung vor Maßnahmenbeginn erforderlich.

 

Die Förderung erfolgt gemäß den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM) vom 21.12.2023.

Förderantrag über Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA

Heizungstausch mit KfW – bis zu 70 % Zuschuss sichern

Mit dem KfW-Programm 458 („Heizungsförderung für Privatpersonen“) erhalten Sie großzügige Zuschüsse für den Austausch Ihrer alten Heizung (mindestens 20 Jahre alt) oder den Anschluss an ein Wärme- bzw. Gebäudenetz. Die Förderung kann bis zu 70 % der Kosten abdecken. Abhängig von Bonusbausteinen und Einkommensgrenze.

 

Förderung im Überblick

  •  30 % Grundförderung
  •  + 30 % Einkommensbonus (bis 40.000 € Einkommen)
  •  + 20 % Klimabonus für den Tausch alter Heizungen (nur für Selbstnutzer und Heizungsanlagen älter als 20 Jahre)
  •  + 5 % Effizienzbonus (z. B. für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel)
  •  + 2.500 € Bonus für besonders emissionsarme Biomasseanlagen

Zuschüsse kombinierbar, bis zu 70 % Gesamtförderung.

 

Förderfähige Kosten je Wohneinheit:

1. Wohneinheit: bis zu 30.000 €

2.–6. Wohneinheiten: je 15.000 €

Ab der 7. Wohneinheit: je 8.000 € 

 

Beispiel: Bei einem Haus mit 8 Wohnungen sind insgesamt 137.000 € förderfähig (30k + 5×15k + 2×8k).

 

 

Fachplanung & Baubegleitung

Leistungsumfang:

  • Prüfung von Angeboten auf Förderfähigkeit
  • Antragstellung und Verwendungsnachweis
  • Begleitung der Sanierungsmaßnahme zur Richtlinieneinhaltung

Diese Leistungen werden nicht separat gefördert, sondern sind im Rahmen der Heizungsförderung enthalten und werden automatisch von uns mit beantragt.

 

Wichtig: Zuschüsse als Zuschuss – Auszahlung erst nach vollständiger Umsetzung und Zahlung. Antragstellung vor Maßnahmenbeginn erforderlich.

 

Die Förderung erfolgt gemäß den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM) vom 21.12.2023.

Förderantrag über Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW

Auszahlung & Förderungen bei BAFA & KfW

  • Zuschuss statt Kredit
    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt – kein Darlehen, keine Rückzahlung.
  • Auszahlung erst nach Umsetzung
    Die Förderung wird nach Durchführung und vollständiger Bezahlung aller Maßnahmen ausgezahlt.
  • Keine Vorauszahlung möglich
    Die Fördermittel werden nicht im Voraus überwiesen – es handelt sich um eine nachgelagerte Auszahlung.
  • Antragstellung vor Beginn verpflichtend
    Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden (auch vor Vertragsabschluss mit Handwerkern).
  • Unbare Zahlung notwendig
    Rechnungen müssen unbar (z. B. per Überweisung) bezahlt werden.
  • Rechnungsanschrift beachten
    Alle Rechnungen müssen auf den Antragsteller ausgestellt sein.

Weitere wichtige Hinweise zur Förderung

  • Förderfähig nur bei Planung durch Experten
    Maßnahmen müssen durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) geplant und begleitet sein (gelistet bei www.energie-effizienz-experten.de).
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung
    Erst mit dem Zuwendungsbescheid durch BAFA oder KfW ist die Förderung gesichert – vorher besteht kein Anspruch.
  • Nachweise erforderlich
    Für die Auszahlung ist ein Verwendungsnachweis mit Rechnungen, Zahlungsnachweisen und ggf. Fachunterlagen einzureichen.
  • Fachplanung & Baubegleitung
    Diese Leistungen sind zuschussfähig (i. d. R. mit 50 %) und müssen durch einen Energieeffizienz-Experten erbracht werden.
  • Digitale Antragstellung
    Die Anträge werden unsererseits online über das BAFA-/KfW-Portal gestellt werden.
  • Maßnahmen müssen innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden
  • Eigenleistungen förderfähig
  • Wir stellen sicher, dass alle technischen Mindestanforderungen erfüllt sind

Kostenlose Ersteinschätzung – Sie zahlen erst nach Auftragsbestätigung.

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